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   BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 55.95, 1 WB 56.95   

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BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 55.95, 1 WB 56.95 (https://dejure.org/1996,9605)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1996 - 1 WB 55.95, 1 WB 56.95 (https://dejure.org/1996,9605)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - 1 WB 55.95, 1 WB 56.95 (https://dejure.org/1996,9605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zusicherung eines Dienstpostens - Gleichstellung eines Soldaten mit dem Inhaber eines höheren Dienstpostens in besoldungsrechtlicher Hinsicht - Nichtberücksichtigung eines Soldaten bei der Besetzung des Dienstpostens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Unwiderruflichkeit/Unanfechtbarkeit der Rücknahme eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90

    Anwerbung als Soldat auf Zeit unter Vorspiegelung falscher Tatsachen - Aufzeigen

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 55.95
    Der in diesem Zusammenhang gestellte Hilfsantrag, nach Anhörung eines Sachverständigen festzulegen, welchen Mindestanforderungen ein für ihn zumutbarer Überbrückungs-Dienstposten genügen müsse, ist unzulässig, weil ein Feststellungsantrag nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, nicht aber auf die Feststellung von Tatsachen gerichtet sein kann (vgl. Beschluß vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 - m.w.N.).

    Elemente oder Vortragen einer dienstlichen Maßnahme oder Unterlassung können jedoch nicht verselbständigt und zum Gegenstand eines Feststellungsantrages gemacht werden (vgl. Beschluß vom 2. Juli 1991 a.a.O.).

    Soweit der Antragsteller davon ausgeht, ihm hätte, als sich die Schließung des BwKrhs O. abzeichnete, auf Grund einer Zusicherung in der Vergangenheit der nächste verfügbare AbtLtr X-Dienstposten übertragen werden müssen (Antrag 6.2), ist der entsprechende Feststellungsantrag als subsidiär gegenüber einem möglich gewesenen Verpflichtungs- oder Anfechtungsantrag anzusehen und deshalb unzulässig (vgl. § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO; Beschluß vom 2. Juli 1991 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78

    Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 55.95
    Als Prozeßhandlung ist die Rücknahme der als Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu wertenden Beschwerde vom 7. Juli 1992 unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. Urteil vom 21. März 1979 - BVerwG 6 C 10.78 - <BVerwGE 57, 342 [BVerwG 21.03.1979 - 6 C 10/78] [f.]>; Kopp, VwGO, 10. Auflage, § 92 RdNr. 11).
  • BVerwG, 08.06.1962 - VII C 78.61

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 55.95
    Abstrakte Rechtsfragen, die für künftige Maßnahmen oder Unterlassungen Bedeutung haben könnten, sind von selbständigen Feststellungsanträgen ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 C 78.61 - <BVerwGE 14, 235 [BVerwG 08.06.1962 - VII C 78/61] [f.]>; Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 43 RdNr. 3 a.E.).
  • BVerwG, 26.01.1971 - VII B 82.70

    Anfechtung der Rücknahme einer Klage als Prozesshandlung

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 55.95
    Einen Wiederaufnahmegrund im Sinne von § 153 VwGO i.V.m. § 580 ZPO, bei dessen Vorliegen ein Widerruf der Rücknahmeerklärung zulässig wäre (vgl. Beschluß vom 26. Januar 1971 - BVerwG 7 B 82.70 - ), hat der Antragsteller nicht dargetan.
  • BVerwG, 03.07.1968 - I WB 26.68
    Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 55.95
    Die Grundsätze des materiellen Rechts über die Anfechtung wegen Irrturas oder anderer Willensmängel sind auf die Prozeßhandlungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - und damit auch im gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1968 - BVerwG 1 WB 26.68 - <BVerwGE 33, 165 [BVerwG 03.07.1968 - I WB 26/68]>) - nicht anwendbar (vgl. Beschluß vom 21. März 1979 - BVerwG 6 C 107.78 - Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 92 RdNr. 12).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 64.96

    Recht der Soldaten - Versetzung, Nachprüfbarkeit des Anforderungsprofils für

    Ein derart unbestimmtes, nicht konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsantrags vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden, da hierauf eine inhaltlich abgegrenzte und vollstreckbare Entscheidung nicht ergehen könnte (vgl. BVerwG NZWehrr 1993, 242;Beschluß vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 55.95, 1 WB 56.95 - m.w.N. ).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 43.11

    Rechtmäßigkeit des Antrags eines Berufssoldaten auf Versetzung an einen

    Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass - spätestens im Beschwerdeverfahren - ein konkreter Dienstposten bezeichnet sein muss (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 - NZWehrr 1993, 242, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 55.95 und 56.95 - DokBer B 1996, 135, vom 22. Januar 2004 - BVerwG 1 WB 42.03 -, vom 4. März 2004 - BVerwG 1 WB 21.03 - m.w.N., vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - und vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 42.07 -).
  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 32.96

    Versetzung eines Soldaten auf einen gleichwertigen Dienstposten - Zulässigkeit

    Ein unbestimmtes, nicht genau konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungs- oder - wie hier - Bescheidungsantrags vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden, weil hierauf eine inhaltlich genau abgegrenzte und vollstreckbare Entscheidung nicht ergehen könnte (ständige Rechtsprechung: so Beschlüsse vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 138.90 - , vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 - , vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 29.94 - m.w.N., vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 55.95, 56.95 - und vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 80.95 -).
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